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Das Kleingedruckte

Die AGB für Trainingsseminare,
die nicht in Kellinghusen, sondern am Dienstort der Auftraggeberin oder an einem von ihr gewählten Ort stattfinden

Die Gruppe

Die Trainingsgruppe besteht aus ca. 20 - 24 TeilnehmerInnen. Liegt die Anzahl der Interessenten für ein Training unter oder über dieser Richtgröße, so ist eine erneute Absprache mit dem Trainer, bei Überschreitung auch hinsichtlich des Honorars (siehe unten) notwendig.

Ablauf
Einführungstrainings dauern i.d.R zwei Tage, follow-ups wenigstens einen ganzen Tag.
Vormittags- und Ganztagstrainings beginnen um 09:00 s.t.. Ein halber Tag umfasst 2 Blöcke zu je ca. 90 Minuten. Zwischen den Arbeitsblöcken finden jeweils kleine Pausen statt.
Bei Ganztagesveranstaltungen ist eine Mittagspause um etwa 12:30 geplant und ist i.d.R. 1 Stunde lang. – Abweichungen von diesem Plan können abgesprochen werden.

Um die Nachhaltigkeit einer Fortbildung zu sichern, ...

  • bevorzuge ich einen anderen Ort als den Dienstort zur Durchführung der Fortbildung;
  • bitte ich eindringlich darum, unmittelbar vor, nach und während der Fortbildung keine internen dienstlichen Angelegenheiten (Stunden-, Einsatzpläne, Kurzkonferenzen, ...) zu publizieren oder durchzuführen;
  • vereinbare ich in der Regel einen zusätzlichen Reflexionstag ca. 6-8 Wochen nach der Fortbildung;
  • übernehme ich grundsätzlich keine Fortbildungen, die im Anschluss eines ganzen Unterrichtstages stattfinden sollen.

Trainer
Grundsätzlich führe ich die Trainings und Einzelkonsultationen selbst durch.
Sofern externe TrainerInnen die Fortbildungen begleiten, bin ich bemüht, den/die avisierten TrainerInnen auch tatsächlich einzusetzen, damit Sie sich auf Ihre Partner einstellen können. Ich behalte mir jedoch vor, einzelne externe TrainerInnen kurzfristig und ohne Ankündigung auszuwechseln.
Ich bin in der Regel eine Stunde vor und eine Stunde nach der Veranstaltung am Trainingsort und auch in den Pausen ansprechbar.

Bedingungen am Trainingsort:
Der Trainer kann eine Stunde vor Trainingsbeginn den Trainingsraum betreten und gemäß den Trainings-Bedürfnissen einrichten.
Die Auftraggeberin stellt für die Fortbildung bereit:

  • einen möblierten Trainingsraum: n Stühle, n/4 Tische
    (n= Anzahl der Teilnehmer*innen)
  • 1 Flipchart mit ausreichend Papier
  • 4 – 5 Moderationswände
  • 1 Polylux/OHP
  • 1 Beamer
  • 1  WLAN-Zugang

Werden für Fortbildungen Computer-Arbeitsplätze benötigt, stellt die Auftraggeberin die notwendige Hard- und Software in aktualisierter Form zur Verfügung.
Die Auftraggeberin organisiert und finanziert die Beköstigung der TeilnehmerInnen und TrainerInnen in den kleinen Pausen.

Übernachtung des Trainers
Ist die Reisestrecke zwischen Kellinghusen und dem Fortbildungsort länger als 300 km und beginnt die Fortbildung vormittags, erfolgt die Anreise des Trainers immer am Tag vor der Fortbildung. Die Auftraggeberin organisiert die Kosten der Übernachtung/en des Trainers in einem Hotel/Gasthof (Qualitätsstufe: ***) inklusive der Frühstücksmahlzeit/en.
Endet die Fortbildung nach 20:00 Uhr, stellt die Auftraggeberin eine Übernachtung für die Folgenacht inkl. Frühstück.
Alternativ kann vereinbart werden, dass die Auftraggeberin pro Nacht 130,00 € pauschal an den Auftragnehmer bezahlt und dieser sich die Unterkunft selbst besorgt.

AGB für alle Klienten

Fahrtkosten
Sofern nicht vertraglich anders geregelt, werden bei Dienstleistungen, die nicht in Kellinghusen stattfinden, das Honorar für An- und Abreisezeit (halber Honorarsatz) und die Fahrtkosten gemäß der Aufstellung von der Auftraggeberin übernommen.

Honorare
Für Einzelpersonen: Coachings und Beratungen rechne ich stundenweise ab, sofern sie nicht innerhalb einer Ganztagesveranstaltung stattfinden..
Für Trainings, Seminare und Workshops werden jeweils angefangene halbe Tage (08:00 - 13:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr) mit angenommenen 6 Arbeitsstunden á 45 Minuten oder ein ganzer Tag mit 10 Arbeitsstunden á 45 Minuten abgerechnet.
Die Honorarsätze entnehmen Sie bitte der aktuellen Auflistung

Liquidation
Einzelpersonen zahlen bis zur einschlielich 6. Sitzung bar am Tag der Inanspruchnahme. Danach erhalten Sie wie alle Institutionen eine Rechnung.
Für alle Klient*innen: Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungszugang ohne weitere Abzüge sofort, spätestens jedoch am 21. Tag nach Rechnungserstellung fällig.
Kosten aus einer verzögerten Abwicklung der Rechnung, die in der Verantwortung der Auftraggeberin oder ihrer Organe liegen, werden dieser ggf. getrennt in Rechnung gestellt.

Absage der Fortbildung

Einzelne Klienten: Bei Absage 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen Ihnen keine Kosten, bei Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin bezahlen Sie 50% des Honorars, innerhalb der 24 Stunden vor dem Termin den vollen Satz.
Gruppentermine in Kellinghusen müssen mindestens acht Tage vorher abgesagt werden.
Für Trainings, etc.:
Sagt die Auftraggeberin eine vereinbarte Fortbildung ab, so entstehen ihr je nach Zeitpunkt der Absage folgende Kosten:

8 wochen vorher
7 - 4 Wochen vorher
3 - 2 Wochen vorher
13 - 0 Tage vorher
keine Kosten
25% des Honorars
60 % des Honorars
100% des Honorars

Absage durch mich: Soweit es in meiner Macht liegt, findet die Fortbildung wie vereinbart ab. Sollte aus jedoch in Folge nicht vorhersehbarer Gründe (z.B. höhere Gewalt) die Fortbildung von mir verschoben werden müssen, so erwachsen der Auftraggeberin keine Regressansprüche gegenüber der Auftragnehmerin.

Erfüllungsort/Gerichtsstand
Mit Abschluss eines Fortbildungsvertrags in mündlicher oder schriftlicher Form oder per Email erkennen Sie die AGB, soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich fixiert wurden, an.
Erfüllungsort ist Kellinghusen.
Der Gerichtsstand ist Itzehoe, Kreis Steinburg, bzw. der Ort, in dem die für Kellinghusen zuständigen Fachgerichte ihren Sitz haben.
Aktualisierter Stand: Januar 17, 2020